Wahlgrab

Die Wahlgräber, die als Urnen- oder Erdgrab gewählt werden können, werden von den Angehörigen selbst gepflegt. Bei Bedarf kann die Pflege jedoch auch gegen Gebühr vom Friedhof übernommen werden. Wahlgäber können anders als Reihengräber nach der 20jährigen Liegezeit verlängert werden.